Was ist eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft im Sinne des Genossenschaftsgesetzes ist eine juristische Person, d.h. eine rechtsfähige Körperschaft.

Der gesetzlich festgelegte Zweck der eG ist die Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft Ihrer Mitglieder (den Eigentümern der Genossenschaft).

Die Mitglieder beteiligen sich an der Genossenschaft durch Übernahme von Geschäftsanteilen und verschaffen (bei Einhaltung der Regelungen des Mietvertrages) sich ein lebenslanges Wohnrecht. Das Mietverhältnis ist normal mit einer Frist von 3 Monaten und die Mitgliedschaft laut Satzung kündbar.

Die Geschäfte werden vom Vorstand geführt und ein von den Mitgliedern gewählter Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsführung.

Die Satzung der eG regelt die Grundsätze der Mitgliedschaft. Alle Mitglieder, Mitarbeiter und Aufsichtsräte sind an Sie gebunden.

Der Hauptgedanke aller Formen von Genossenschaften ist das demokratische Prinzip. Das bedeutet, dass jedes Mitglied der Genossenschaft eine Stimme in der Mitgliederversammlung hat und persönlich ausüben soll. Die Mitgliederversammlung findet (mindestens) einmal im Jahr statt. In der Versammlung wird über die Grundsätze der Geschäftspolitik entschieden.

Die vier Grundsätze des genossenschaftlichen Denkens sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung und Identität von Mitglied und Kunde. Um dem Anspruch des Genossenschaftsgedankens zu entsprechen ist es die wichtigste Aufgabe unserer Organe und Mitarbeiter, dass Miteinander der Mitglieder zu fördern und ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln sowie spekulationsfreies sicheres Wohnen zu gewährleisten.